Wednesday, December 07, 2005

sargzwang

toll, oder? (edit: ich glaub, ich kauf mir´n friedhof)

In Niedersachsen gibt es keinen Sargzwang mehr. Nach einem neuen Gesetz können Muslime künftig gemäß den Vorschriften ihrer Religion auch ohne Sarg und nur im Leinentuch beerdigt werden. Am Mittwoch wurden mit den Stimmen von CDU und FDP sowie einigen Stimmen aus den Reihen der SPD im Landtag die Lockerungen im Bestattungsrecht beschlossen.


Die Grünen lehnten das Gesetz ab, weil es aus ihrer Sicht nicht weitgehend genug ist. Sie forderten die komplette Aufhebung des Friedhofszwanges.

Vorreiter für die Liberalisierung ist Nordrhein-Westfalen. Seit 1. September 2003 ist hier bereits der Sargzwang aufgehoben. Die Totenasche darf auf einem besonderen Feld des Friedhofs verstreut werden, wenn Verstorbene das testamentarisch verfügt haben. Urnen dürfen allerdings weiterhin nicht mit nach Hause genommen werden.

Auch die schleswig-holsteinische Landesregierung hat mittlerweile in einem neuen Bestattungsgesetz beschlossen, die Sargpflicht teilweise aufzuheben. Sachsen-Anhalt möchte sogar einen Schritt weiter gehen und laut einem Referentenentwurf vom Sommer die Urnenaufbewahrung in Privaträumen zulassen. Zurückhaltender sind beispielsweise Rheinland-Pfalz oder das Saarland, das zwar seit 2004 ein neues Bestattungsgesetz hat, welches sich aber an traditionellen Bestattungsformen orientiert.

Für die Einrichtung von Friedwäldern, in denen Urnen in freier Natur beigesetzt werden, wurde in Niedersachsen Rechtssicherheit geschaffen. Der Friedhofszwang bleibt hier wie auch bislang in den anderen Bundesländern jedoch generell bestehen - die Urne auf dem Kaminsims wird es auch künftig in Niedersachsen nicht geben. Ferner können Beerdigungen auch billiger werden, weil Särge nicht mehr zwingend aus Holz sein müssen. Auch für Urnen gibt es künftig keine bestimmten Vorschriften an das Material mehr.

Darüber hinaus ist es künftig auch möglich, dass private Unternehmen einen Friedhof betreiben - Kommunen oder Kirchen können diese damit beauftragen. Auch dies gibt es vereinzelt in anderen Ländern. Abgelöst werden damit Regelungen, die zum Teil noch aus dem Jahr 1934 stammten.

Friedwälder, für deren Einrichtung es bisher keine rechtliche Grundlage gab, müssen nach dem neuen niedersächsischen Bestattungsgesetz durch eine Hecke oder eine andere Begrenzung klar als Friedhof erkennbar sein. In Niedersachsen gibt es bisher zwei Friedwälder in Bramsche und in Hude. Dort können sich Menschen schon vor ihrem Tod ihren Bestattungsplatz unter einem Baum in freier Natur wählen. Die Idee kommt aus der Schweiz.

5 Comments:

Blogger Jim said...

Ich verstehe nicht warum man die Urne nicht behalten sollen dürfte... finde ich genauso lächerlich wie Hakenkreuze zensieren *rolleyes*

Thu Dec 08, 09:43:00 AM 2005  
Anonymous Anonymous said...

und wenn sich 2 Leute den Gleichen Baum aussuchen?
Wer zuerst stirbt, liegt zuerst? ;)

Thu Dec 08, 10:29:00 AM 2005  
Blogger flensman said...

wer zuerst kommt, hat gefälligst auch als erstes zu sterben!

Thu Dec 08, 11:39:00 AM 2005  
Anonymous Anonymous said...

super... keinen sargzwang mehr! auf dass alle leichengifte ungehindert in den boden sickern können.
und warum darf eine urne nicht mit nach hause genommen werden?
haben nichts wichtigeres zu tun??

Fri Dec 09, 05:40:00 PM 2005  
Blogger flensman said...

@schoko: leichengifte...vor ein paar hundert jahren gab´s auch keine särge; man muss sich ja nicht neben der trinkwasseraufbereitungsanlage verbuddeln lassen...

Fri Dec 09, 06:33:00 PM 2005  

Post a Comment

<< Home